21.04.2022 - 16 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...

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Wortprotokoll

Herr Hackendahl fragt an, ob Herr Anker von der NEWTON Projektentwicklungsgesellschaft mbH einige Erläuterungen zum Projekt geben kann.
Abstimmung: 13 Ja Stimmen / 0 Nein / 1 Enthaltung

Herr Anker erläutert daraufhin das Projekt.

 

Herr Schlutow stellt den Antrag, die Beschlussvorlage in den Fachausschuss zu verweisen.

Abstimmung 2 Ja Stimmen / 12 Nein Stimmen / 0 Enthaltung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Dem Antrag der NEWTON Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lietzow auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich südlich der Rostocker Straße die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße" gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kröpelin, Flur 4, Flurstücke 80/1, 79/1, 78/1, 65/1, tlw. 253/2, 259, 262, 265, tlw. 268, 266, 263, 260, tlw. 264, tlw. 49, tlw. 50, tlw. 51, tlw. 52, tlw. 53, tlw. 54 mit einer Gesamtfläche von ca. 2,2 ha.

1. Ziel des o.a. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Großflächiger Einzelhandel" gem. § 11 Abs. 3 BauNVO einen Lebensmittel-Vollsortimentmarkt, einen Lebensmittel-Discountanbieter sowie einen weiteren Fachmarkt zu errichten.

2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gem. § 2 Abs. 1 BauGB.     

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

2

 

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Anlagen zur Vorlage