16.12.2021 - 12.3 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1570/2021 vom 29.10.2021 des Notars Dr. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7045&SILFDNR=183&TOLFDNR=7045&selfaction=print