28.10.2021 - 20.3 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 623/2021 vom 06.05.2021 der Notarin Claudia Nagy ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeübt.

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt den Beschluss vom 03.06.2021 hinsichtlich der Ausübung eines Vorkaufsrechtes aufzuheben.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0