28.10.2021 - 12 Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages zur E...

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Wortprotokoll

Seitens der Verwaltung wird der vorliegende Entwurf dahingehend ergänzt das im § 5 Abs 4, der Nachweis der Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen entsprechend § 1 Absatz 4 zu erbringen ist.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt den städtebaulichen Vertrag gemäß Anlage mit der Wohnen am Gleis GmbH zur Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 8 Quaddelbarg abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0