08.07.2019 - 11.1 Gemeindliches Einvernehmen als Nachbargemeinde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Datum:
- Mo, 08.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Sachverhalt:
Von der Gemeinde Wittenbeck liegt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „An der Ostsee“ zur Stellungnahme vor.
Die wesentlichen Änderungen bestehen in folgenden Punkten:
- Betriebe des Beherbungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen und Ferienwohnungen sind ausnahmsweise zulässig;
- Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht zulässig;
- nur Einzelhäuser sind zulässig;
- höchstens zwei Wohngebäude je Wohngebäude sind zulässig;
- Ferienwohnungen sind nur in einem Geschoss zulässig, entweder im Keller oder Vollgeschoss oder in dem Geschoss direkt über dem Vollgeschoss in dem Aufenthaltsräume zulässig sind.
Beschluss:
Es bestehen keine Anregungen, Hinweise und Bedenken.