08.07.2019 - 11.1 Gemeindliches Einvernehmen als Nachbargemeinde...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 11.1
 
- Datum:
 - Mo., 08.07.2019
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 18:30
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Bauamt
 
- Bearbeiter:
 - Jana Schmidt
 
- Beschluss:
 - ungeändert beschlossen
 
Beschluss
Sachverhalt:
Von der Gemeinde Wittenbeck liegt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „An der Ostsee“ zur Stellungnahme vor.
Die wesentlichen Änderungen bestehen in folgenden Punkten:
- Betriebe des Beherbungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen und Ferienwohnungen sind ausnahmsweise zulässig;
- Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht zulässig;
- nur Einzelhäuser sind zulässig;
- höchstens zwei Wohngebäude je Wohngebäude sind zulässig;
- Ferienwohnungen sind nur in einem Geschoss zulässig, entweder im Keller oder Vollgeschoss oder in dem Geschoss direkt über dem Vollgeschoss in dem Aufenthaltsräume zulässig sind.
Beschluss:
Es bestehen keine Anregungen, Hinweise und Bedenken.
