25.05.2021 - 6 Satzung der Stadt Kröpelin über die Ergänzung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schmidt führt aus, dass die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat auf ihrer Sitzung am 29.10.2020 den Aufstellungsbeschluss der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße nach den Maßgaben des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst hat.

Der Entwurf, der in der Sitzung der Stadtvertretung am 25.02.2021 gebilligt wurde, wurde zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und an die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 34 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme versendet.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Aus den Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Im Vergleich zum Entwurf wurden folgende Hinweise in die Satzung aufgenommen:

  • Das Ökokonto der Landesforst, dass für naturschutzrechtliche Eingriffe im Teilgeltungsbereich 1 herangezogen wird, wird konkret benannt.
  • Vorhandene Versorgungsleitungen werden innerhalb von Leitungsrechten berücksichtigt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat die während der Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße in der vorliegenden Fassung als Satzung.

 

Die Begründung zur Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kröpelin für den Bereich Am Torfmoor/Feldstraße wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Frau Händler hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch Abstimmung teilgenommen

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0