22.04.2021 - 11.5 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Es wird erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag Grundbuch von Kröpelin, Blatt 11144 UR-Nr. 428/2021 vom 06.04.2021, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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