22.04.2021 - 11.1 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretersitzung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 389/2021 v. 19.03.2021, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0