22.04.2021 - 8 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

In der Straße „Straße des Friedens A“ verläuft der umlagefähiger Abschnitt von der Einmündung in den Hundehäger Weg bis zur Straße Neue Reihe an den Grundstücken Neue Reihe 23, 24.

Zur Abrechnung der Erneuerung der Fahrbahn, der Straßenbeleuchtung und der Straßenentwässerung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst. Die Straße "Straße des Friedens A" wird als Anliegerstraße klassifiziert.

In der Straße „Straße des Friedens B“ verläuft der umlagefähiger Abschnitt vom Kreuzungsbereich Dammstraße/Hundehäger Weg/ Straße des Friedens/ Am Hohlweg bis zur Einmündung in die Straße des Friedens A.

Zur Abrechnung der Erneuerung der Fahrbahn, des Gehweges, der Straßenbeleuchtung und der Straßenentwässerung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst. Die Straße "Straße des Friedens B" wird als Anliegerstraße klassifiziert.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage