24.03.2021 - 7.2 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: N 213/2021 und UR 450/2013 v. 06.06.2013, ein Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz  sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

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