10.12.2020 - 16 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1836/2020 v. 09.11.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.  

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Abstimmungsergebnis

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0