30.11.2020 - 7 Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzb...

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Wortprotokoll

Frau Schmidt informiert, dass die Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung einer Windenergieanlage „WEA Brusow IV“ bei der Stadt Kröpelin eingegangen sind. Die Stadt Kröpelin wird gebeten, nach Prüfung der Unterlagen innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Antragsunterlagen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären.

 Die eno energy GmbH, Rostock, plant die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs:

 eno 126 mit einer Nabenhöhe von 82 m zzgl. Einer Fundamenterhöhung von 1,50 m, einer Nennleistung von 4,8 MW und einer Gesamthöhe von 146,50 m auf dem Flurstück 300, der Flur 1, Gemarkung Brusow.

Der Standort der geplanten Windenergieanlage befindet sich innerhalb des Vorranggebietes Brusow (Nr. 115), welches in der Endfassung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Region Rostock zur Fortschreibung des Kapitels Energie im Juni 2020 beschlossen wurde.

Der Standort für die geplante WEA befindet sich rund 1,3 km östlich der Ortschaft Brusow, 1,7 km südwestlich der Ortschaft Glashagen und ca. 2,0 km nordwestlich des Ortes Retschow. Im Vorranggebiet existieren bereits 3 Windenergieanlagen. Ein vierter Anlagenstandort befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren (Stand Juli 2020).

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadt Kröpelin erteilt Ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB).

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

2

0