18.11.2020 - 12 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1768/2020 v. 28.10.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0