03.09.2020 - 17 Vorkaufsrechtsverzichterklärung

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag

UR 1262/2020, vom 06.08.2020, ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, den §§ 24 ff. BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0