17.06.2020 - 16 Vorkaufsrechtverzichtserklärung

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. N 532/2020 vom 11.05.2020 ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, den §§ 24 ff. BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

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