27.02.2020 - 13 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fedtke bleibt wegen Befangenheit im Zuschauerraum und nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.
 

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Beschluss

Beschluss:

 

 Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR 180/2020 vom 31.01.2020, des Notars Dr. Ulrich Braunert in Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0

 

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