11.12.2019 - 19 Spendenannahme für die Jugendfeuerwehr

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spenden gemäß § 44 KV M-V.

Herr Hackendahl stellt nachfolgenden Änderungsantrag:

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spenden gemäß § 44 KV M-V. Die Stadtvertretung nimmt sich der Angelegenheit an unbeschadet der Wertgrenze des Hauptausschusses.

Der Änderungsantrag wird genehmigt.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0

 

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Annahme der zweckgebundenen Spenden gemäß §44 KV M-V. Die Stadtvertretung nimmt sich der Angelegenheit an unbeschadet der Wertgrenze des Hauptausschusses.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0

 

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2017&selfaction=print