07.11.2019 - 15 Beschluss über die Hauptsatzung der Stadt Kröpelin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Do, 07.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Thomas Gutteck
Beschluss
Die Stadtvertretung möge in der Hauptsatzung (§ 13 Gleichstellungsbeauftragte) den
Absatz 1 in folgender Fassung beschließen:
Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch die Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Absatz 5 KV M-V der Dienstaufsicht des Bürgermeisters.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
14 |
0 |
1 |
Dr. Borchardt macht Ausführungen (siehe Anlage).
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt, die Hauptsatzung gemäß Anlage mit nachfolgender Änderung zu erlassen:
Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch die Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Absatz 5 KV M-V der Dienstaufsicht des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
189,5 kB
|