29.04.2025 - 6 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: C 83/2025 vom 12.03.2025 des Notars Dr. Lorenz Claussen, Berlin, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: - wird zugestimmt

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4x

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=12667&selfaction=print