12.12.2024 - 20.3 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 1261/2024 vom 03.12.2024 der Notariatsverwalterin Laura Henn der Notarstelle Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=12037&selfaction=print