10.09.2024 - 13 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Kenntnisnahme

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: N 901/2024 vom 23.08.2024 der Notarin Claudia Nagy, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht. bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: - Kenntnisnahme

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5x

0

0

 

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