07.05.2020 - 18 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag, UR-Nr. 575/2020 vom 08.04.2020 ein Vorkaufsrecht nach dem §§ 24 BauGB und dem Denkmalschutzgesetz nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

0