27.02.2020 - 9 Bebauungsplanes Nr. 14 "Wohnpark Wismarsche Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zielke erläutert einige Eckpunkte des Bebauungsplans.

Frau Reichler spricht die Geschosshöhe an und fragt, ob dort ein gewaltiges Dachgeschoss drauf kommt, um die Geschosshöhe zu erreichen. Herr Zielke hat die Architekturlösung nicht vor Augen und kann dazu leider nicht Stellung nehmen.

Herr Dr. Borchardt fragt, wie der Schallschutz gewährleistet wird. Herr Zielke antwortet, dass kein Erdwall vorgesehen ist, aber in den Bauten dieser Schallschutz berücksichtigt wird.

Herr Dankert fragt, ob es einen städtebaulichen Vertrag gibt und wer die Planung bezahlt. Herr Gutteck informiert, dass der Investor die Planung bezahlt.

Herr Ohde spricht die Zufahrt an, die einen regen Straßenteil berührt. Herr Zielke antwortet, dass die Zufahrt in die nördliche Region verschoben wird.

Herr Hackendahl fragt, ob der Bebauungsplan mit dem Ausbau der Bahnhofstraße kollidiert. Herr Zielke gibt an, dass eine Antwort vom Straßenbauamt aussteht. Weiterhin fragt Herr Hackendahl wie viele Wohneinheiten entstehen werden. Laut Antwort von Herrn Zielke entstehen etwa 50 Wohneinheiten und das bedeutet auch 50 Stellplätze. Herrn Hackendahl fehlen Grünflächen bei so einer hohen Einwohnerdichte. Herr Zielke gibt an, dass die Mieter so etwas nicht mehr nachfragen.

Herr Winkler fragt nach dem Abwasseranschluss. Herr Zielke gibt an, dass die Versorger angeschrieben werden und dann kommt dazu der Rücklauf.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Wohnpark Wismarsche Straße“ gemäß Anlagen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
  2. Mit dem Vorentwurf soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden durchgeführt werden.
  3. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Stadt Kröpelin ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=84&TOLFDNR=2509&selfaction=print