07.11.2019 - 15 Beschluss über die Hauptsatzung der Stadt Kröpelin
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 15
 
- Sitzung:
 - 
Sitzung der Stadtvertretung
 
- Gremium:
 - Stadtvertretung
 
- Datum:
 - Do., 07.11.2019
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 18:30
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Bürgermeister
 
- Bearbeiter:
 - Thomas Gutteck
 
Beschluss
Die Stadtvertretung möge in der Hauptsatzung (§ 13 Gleichstellungsbeauftragte) den
Absatz 1 in folgender Fassung beschließen:
Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch die Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Absatz 5 KV M-V der Dienstaufsicht des Bürgermeisters.
Abstimmungsergebnis:
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							 Ja-Stimmen  | 
						
							 Nein-Stimmen  | 
						
							 Enthaltungen  | 
					
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							 14  | 
						
							 0  | 
						
							 1  | 
					
Dr. Borchardt macht Ausführungen (siehe Anlage).
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt, die Hauptsatzung gemäß Anlage mit nachfolgender Änderung zu erlassen:
Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch die Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Absatz 5 KV M-V der Dienstaufsicht des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 189,5 kB 
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