23.04.2026 - 13.1 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UVZ-Nr. 804/2026 vom 07.04.2026 des Notars Robert Boris Gaentzsch, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

12

0

0

Durch das Mitwirkungsverbot nach §24 der KV M-V nimmt folgendes Mitglied nicht an der Beratung und Abstimmung teil:

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