16.09.2025 - 13.2 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: N 880/2025 vom 04.08.2025 der Notarin Claudia Nagy, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

Durch das Mitwirkungsverbot nach §24 der KV M-V nimmt folgendes Mitglied nicht an der Beratung und Abstimmung teil:

 

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