25.11.2025 - 11.2 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UVZ-Nr. C 1104/2025 vom 20.10.2025 des Notars Dr. Albert Block, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

Durch das Mitwirkungsverbot nach §24 der KV M-V nimmt folgendes Mitglied nicht an der Beratung und Abstimmung teil:

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=564&TOLFDNR=13298&selfaction=print