09.07.2025 - 24.3 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. V 855/2025 vom 03.07.2025 der Notariatsverwalterin Laura Henn, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

16

0

0

Durch das Mitwirkungsverbot nach §24 der KV M-V nimmt folgendes Mitglied nicht an der Beratung und Abstimmung teil: Mirko Fedtke

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=549&TOLFDNR=12893&selfaction=print