09.07.2025 - 24.2 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Stadt Kröpelin verzichtet auf das Vorkaufsrecht, mit Ausnahme des Grundstückes Gemarkung Jennewitz, Flur 2, Flurstück 54/11. Der Bürgermeister wird beauftragt das Vorkaufsrecht für die Stadt auszuüben.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr. V 720/2025 vom 10.06.2025 der Notariatsverwalterin Laura Henn, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausübt wird.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

17

0

0

Durch das Mitwirkungsverbot nach §24 der KV M-V nimmt folgendes Mitglied nicht an der Beratung und Abstimmung teil: