02.09.2019 - 9 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

 In der Rostocker Straße verläuft der umlagefähige Abschnitt vom  Eimündungsbereich der Schulstraße bis zur Ortsumgehung der B 105.

Zur Abrechnung des Gehwegausbaus und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

Die Rostocker Straße wird als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

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