02.09.2019 - 8 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 8
 
- Datum:
 - Mo., 02.09.2019
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Bauamt
 
- Bearbeiter:
 - Cornelia Panke
 
- Beschluss:
 - ungeändert beschlossen
 
Beschluss
Beschluss:
Bei der Retschower Straße Innenbereich verläuft der umlagefähige Abschnitt vom Ortseingangsschild Einhusen bis zum Ortsende einschließlich der Nebenstrecke Retschower Straße 19 - 28 als unselbständiger Bestandteil der Retschower Straße Innenbereich.
Zur Abrechnung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird für diese Teileinrichtung der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.
Die Retschower Straße Innenbereich wird als Anliegerstraße klassifiziert.
