02.09.2019 - 8 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo, 02.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Panke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Bei der Retschower Straße Innenbereich verläuft der umlagefähige Abschnitt vom Ortseingangsschild Einhusen bis zum Ortsende einschließlich der Nebenstrecke Retschower Straße 19 - 28 als unselbständiger Bestandteil der Retschower Straße Innenbereich.
Zur Abrechnung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird für diese Teileinrichtung der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.
Die Retschower Straße Innenbereich wird als Anliegerstraße klassifiziert.