12.09.2019 - 14 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

 In der Rostocker Straße verläuft der umlagefähige Abschnitt vom  Eimündungsbereich der Schulstraße bis zur Ortsumgehung der B 105.

Zur Abrechnung des Gehwegausbaus und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird für diese Teileinrichtungen der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

Die Rostocker Straße wird als Hauptverkehrsstraße klassifiziert.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

1

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=51&TOLFDNR=974&selfaction=print