12.09.2019 - 10 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 10
 
- Sitzung:
 - 
Sitzung der Stadtvertretung
 
- Gremium:
 - Stadtvertretung
 
- Datum:
 - Do., 12.09.2019
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 18:30
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Bauamt
 
- Bearbeiter:
 - Cornelia Panke
 
Beschluss
Beschluss:
Bei der Retschower Straße Innenbereich verläuft der umlagefähige Abschnitt vom Ortseingangsschild Einhusen bis zum Ortsende einschließlich der Nebenstrecke Retschower Straße 19 - 28 als unselbständiger Bestandteil der Retschower Straße Innenbereich.
Zur Abrechnung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird für diese Teileinrichtung der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.
Die Retschower Straße Innenbereich wird als Anliegerstraße klassifiziert.
