12.09.2019 - 10 Klassifizierung, Kostenspaltung und Abschnittsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Do, 12.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Panke
Beschluss
Beschluss:
Bei der Retschower Straße Innenbereich verläuft der umlagefähige Abschnitt vom Ortseingangsschild Einhusen bis zum Ortsende einschließlich der Nebenstrecke Retschower Straße 19 - 28 als unselbständiger Bestandteil der Retschower Straße Innenbereich.
Zur Abrechnung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird für diese Teileinrichtung der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss gefasst.
Die Retschower Straße Innenbereich wird als Anliegerstraße klassifiziert.