04.11.2024 - 11 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Kenntnisnahme

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 1431/2024 vom 15.07.2024 des Notars Dr. Martin Bauer, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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