22.04.2024 - 6 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag Ur-Nr.: 62/2024 vom 21.03.2024 des Rechtsanwalts und Notars Dirk Ullmann ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

0

0

 

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