03.12.2024 - 6 Hebesatzung 2025

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister erklärte das Vorgehen der Hebesatzsatzung 2025. Er wies in seinen Äußerungen darauf hin, dass durch Maßnahmen, die in den Folgejahren getätigt werden müssen, die Stadt Sonderbedarfszuweisungen beantragen wird. Sonderbedarfszuweisungen werden nur gewährt, wenn die Möglichkeiten ausgeschöpft wurden Einnahmen, welche die Gemeinde beeinflussen kann, zu erhöhen.

Aufgrund dieser Voraussetzungen ergeben sich die Hebesätze für die Grundsteuer A i.H.v. 280 % und Grundsteuer B i.H.v. 380 %.

Nach konstruktiver Diskussion der Ausschussmitglieder wurde der Einführung der Grundsteuer C (unbebautes baureifes Land) nicht zugestimmt.

Bei der Gewerbesteuer wurde sich nach Orientierungsdatenerlass für das Jahr 2025 an den Nivellierungshebesatz gehalten (390 %).

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses empfehlen folgende Hebesätze für die Hebesatzsatzung zur Stadtvertretersitzung am 12.12.2024:

 

  1. Grundsteuer
  1. für das Land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A)  280 %
  2. für das Grundvermögen (Grundsteuer B)     380 %
  1. Gewerbesteuer        390 %

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin beschließt die Hebesatzsatzung gemäß Anlage.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis: nach Diskussion und erneuter Empfehlung

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage