03.12.2024 - 6 Hebesatzung 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 03.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
BV/2024/1588 Hebesatzsatzung 2025
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Anja Lindemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erklärte das Vorgehen der Hebesatzsatzung 2025. Er wies in seinen Äußerungen darauf hin, dass durch Maßnahmen, die in den Folgejahren getätigt werden müssen, die Stadt Sonderbedarfszuweisungen beantragen wird. Sonderbedarfszuweisungen werden nur gewährt, wenn die Möglichkeiten ausgeschöpft wurden Einnahmen, welche die Gemeinde beeinflussen kann, zu erhöhen.
Aufgrund dieser Voraussetzungen ergeben sich die Hebesätze für die Grundsteuer A i.H.v. 280 % und Grundsteuer B i.H.v. 380 %.
Nach konstruktiver Diskussion der Ausschussmitglieder wurde der Einführung der Grundsteuer C (unbebautes baureifes Land) nicht zugestimmt.
Bei der Gewerbesteuer wurde sich nach Orientierungsdatenerlass für das Jahr 2025 an den Nivellierungshebesatz gehalten (390 %).
Die Mitglieder des Finanzausschusses empfehlen folgende Hebesätze für die Hebesatzsatzung zur Stadtvertretersitzung am 12.12.2024:
- Grundsteuer
- für das Land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Grundsteuer A) 280 %
- für das Grundvermögen (Grundsteuer B) 380 %
- Gewerbesteuer 390 %
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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2
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öffentlich
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50,2 kB
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