14.10.2024 - 13 Anbringen von Werbebeschilderung am Gebäude Mar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ein Schriftzug über die Breite des Hauses ist zulässig, sofern die hervorstehenden Einzelbuchstaben an die bestehenden Werbeschilder der Gebäude im näheren Umkreis in Form und Schriftart angepasst sind.“ (siehe Fa. Hackendahl)

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt- und Landschaftsschutz befindet über die Anbringung des geplanten Werbeschildes am Gebäude „Markt 6“.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=452&TOLFDNR=11646&selfaction=print