16.10.2024 - 9.1 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 1179/2024/ WW vom 12.09.2024 der Rechtsanwälte und Notare Bade, Lübeck, ein Vorkaufsrecht nach

§ 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0

 

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=449&TOLFDNR=11651&selfaction=print