22.05.2024 - 15.3 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi, 22.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lisa Brüsehafer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: 119/2024 vom 18.04.2024 der Notarin Frau Frauke Teuwen, Mühlheim, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.