08.07.2019 - 11.1 Gemeindliches Einvernehmen als Nachbargemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Sachverhalt:

Von der Gemeinde Wittenbeck liegt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „An der Ostsee“ zur Stellungnahme vor.

Die wesentlichen Änderungen bestehen in folgenden Punkten:

-          Betriebe des Beherbungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen und Ferienwohnungen sind ausnahmsweise zulässig;

-          Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind nicht zulässig;

-          nur Einzelhäuser sind zulässig;

-          höchstens zwei Wohngebäude je Wohngebäude sind zulässig;

-          Ferienwohnungen sind nur in einem Geschoss zulässig, entweder im Keller oder Vollgeschoss oder in dem Geschoss direkt über dem Vollgeschoss in dem Aufenthaltsräume zulässig sind.

 

Beschluss:

Es bestehen keine Anregungen, Hinweise und Bedenken.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

0