16.11.2023 - 16.6 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr.: V 1203/2023 vom 09.11.2023 der Notariatsverwalterin Laura Henn der Notarstelle Dr. Braunert, Bad Doberan, ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

Der Stadtvertreter Mirko Fedtke erklärt ein Mitwirkungsverbot und nimmt nicht an der Abstimmung und Beratung teil.

Online-Version dieser Seite: https://kroepelin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=375&TOLFDNR=10238&selfaction=print