16.10.2023 - 7 Bebauungsplan Nr. 18 "Altenhagen - Hof"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen - Hof“ sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen - Hof“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 18 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 18 dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage