14.09.2023 - 24.2 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UVZ-Nr. 1921/2023 vom 24.08.2023 des Notars Robert Boris Gaentzsch, Rostock, ein Vorkaufsrecht nach § 24

BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie aufgrund sonstiger Rechtsgrundlagen nicht

zusteht bzw. nicht ausgeübt wird.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

0