29.11.2022 - 7 Anfragen, Anregungen, Informationen

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Wortprotokoll

Hr. Gutteck teilte mit, dass am heutigen Tage ein neuer Gasrahmenvertrag abgeschlossen wurde.

Hr. Ruf fragte nach, ob für die immer wieder angekündigten Notsituationen durch einen Stromausfall die Stadt vorbereitet wird. Hierzu gab Hr. Gutteck die Auskunft, dass 4 Gebäude mit Notstromaggregaten versorgt werden können. Hierfür wurden ca. 12.000 EUR ausgegeben. Im Fall eines Blackout werde Anlaufstellen für die Bevölkerung geben, diese werden mit Heizlüftern ausgestattet sein.

Frau Lindemann informierte, dass von Seiten des Städte- und Gemeindetages, im Bezug auf die Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz, mitgeteilt wurde, dass der Finanzausschusses des Bundestages zum Jahressteuergesetz 2022 eine Beschlussempfehlung für den Bundestag am 02.12.2022 und dann final für den Bundesrat am 16.12.2022 über eine Regelung das alte Umsatzsteuerrecht weitere 2 Jahre zu verlängern. Die Verwaltung hat sich entschieden, ab 2023 mit der neuen Regelung nach § 2b Umsatzsteuergesetz zu beginnen. Im Hause sind alle Vorbereitungen getroffen um zum 01.01.2023 mit der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz zu beginnen. Weiterhin kommen in nächster Zeit durch die Grundsteuerreform sicher noch viele Verwaltungsvorgänge auf uns zu, auf die wir uns dann konzentrieren können. Ein Beispiel ist die Grundsteuerreform. Im Vorfeld wird noch eine Menge Vorbereitung zur Umsetzung benötigt.