05.12.2022 - 5 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss: zur Kenntnisnahme OR

 

Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zum Kaufvertrag UR-Nr: 1410/2022 vom 03.11.2022 des Notars Dr. U. Braunert ein Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird. 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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