19.09.2022 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5 "PVA Schm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo, 19.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Bau, Planung, Umwelt und Landschaftsschutz
- Bearbeiter:
- Jana Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Dem Antrag der VOSS Energy GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „PVA Schmadebeck“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der Planungsraum umfasst folgende Grundstücke:
Gemarkung Schmadebeck, Flur 4, Flurstücke 2 (Tlf.), 3 (Tlf.), 4, 9 (Tlf.), 67, 68, 70 und 71 sowie Gemarkung Kröpelin, Flur 7, Flurstücke 42 (Tlf.), 44, 45, 46 (Tlf.) und 47 (Tlf.).
- Ziel des o. g. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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