25.04.2022 - 10 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo, 25.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Panke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss
Beschluss:
Dem Antrag der NEWTON Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Lietzow auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB stimmt die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin zu und beschließt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich südlich der Rostocker Straße die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 "Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße" gemäß § 12 Abs. 1 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Kröpelin, Flur 4, Flurstücke 80/1, 79/1, 78/1, 65/1, tlw. 253/2, 259, 262, 265, tlw. 268, 266, 263, 260, tlw. 264, tlw. 49, tlw. 50, tlw. 51, tlw. 52, tlw. 53, tlw. 54 mit einer Gesamtfläche von ca. 2,2 ha.
1. Ziel des o.a. Bebauungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes "Großflächiger Einzelhandel" gem. § 11 Abs. 3 BauNVO einen Lebensmittel-Vollsortimentmarkt, einen Lebensmittel-Discountanbieter sowie einen weiteren Fachmarkt zu errichten.
2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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