16.08.2022 - 6 Anfragen, Anregungen, Informationen

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Wortprotokoll

Der in der Turnhalle entstandene Wasserleitungsschaden ist bereits von der Versicherung anerkannt. Sämtliche, im Zusammenhang mit der Sanierung entstehenden Kosten werden über die Gebäudeversicherung abgerechnet.

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