11.05.2022 - 9.3 Vorkaufsrechtsverzichtserklärung in der Gemarku...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi, 11.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Panke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Hauptausschuss erklärt, dass der Stadt Kröpelin zu Kaufverträgen im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes Nr. 8 WG Quaddelbarg ein Vorkaufsrecht nach § 28 I BauGB, dem Denkmalschutzgesetz sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen nicht zusteht bzw. nicht ausgeübt wird für die Entscheidung der Verwaltung.